AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeines
Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der Volkshochschule Büsum e.V., auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden.
Die Verwendung männlicher Bezeichnungen dient lediglich einer besseren Lesbarkeit und steht stets für die weibliche Form in gleichberechtigter Weise.
Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z. B.) Anmeldungen und Kündigungen) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form (Fax, E-Mail etc.).
Vertragsschluss
Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.
Mündliche oder telefonische Anmeldungen sind verbindlich, wenn sie innerhalb von 10 Tagen mündlich oder schriftlich angenommen werden.
Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch diese Regelungen nicht berührt.
Vertragspartner und Teilnehmer
Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrages werden vertragliche Rechte und Pflichten nur zwischen der Volkshochschul Büsum e.V. als Veranstalter und dem Anmeldenden als Vertragspartner begründet.
Die Volkshochschule Büsum e.V. darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.
Die Volkshochschule Büsum e.V. ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Teilnehmerkarten auszugeben. In diesem Fall ist der Teilnehmer verpflichtet, die Karte mitzuführen und sich auf Verlangen einem Bevollmächtigten gegenüber auszuweisen. Geschieht das nicht, kann der Teilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass dadurch ein Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Entgelts entsteht.
Entgelt
Das Entgelt ergibt sich aus der aktuellen Ankündigung der Veranstaltung.
Das Entgelt wird am ersten Veranstaltungstag fällig.
Organisatorische Änderungen
Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch einen bestimmten Dozenten durchgeführt wird. Dies gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen eines Dozenten angekündigt wurde.
Die Volkshochschule Büsum e.V. kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt sowie die Dauer einer Veranstaltung ändern.
Muss eine Veranstaltungseinheit ausfallen, kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
Rücktritt und Kündigung durch die Volkshochschule Büsum e.V.
Die Mindestzahl der Teilnehmer wird in der Ankündigung der Veranstaltung angegeben. Sie beträgt mangels einer solchen Angabe 8 Personen. Wird diese Mindestzahl nicht erreicht, kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten.
Der Veranstalter kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Einheiten zum Gesamtumfang der Veranstaltung geschuldet. Das gilt nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für den Vertragspartner unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für den Teilnehmer ohne Wert ist.
Wird das geschuldete Entgelt nicht innerhalb von 10 Tagen nach Veranstaltungsbeginn entrichtet, kann die Volkshochschule Büsum e.V. unter Androhung des Rücktritts eine Nachfrist zur Bezahlung setzen und sodann vom Vertrag zurücktreten. Der Vertragspartner schuldet in diesem Fall vorbehaltlich weitergehender Ansprüche für die Bearbeitung eine Vergütung von 5 %, höchstens € 20,00.
Die Volkshochschule Büsum e.V. kann in den Fällen des § 314 BGB kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
Gemeinschaftswidriges Verhalten trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch den Dozenten, insbesondere Störung durch Lärm- und Geräuschbelästigung oder durch schlechtes Verhalten,
Ehrverletzungen aller Art gegenüber Teilnehmern, Kursleitern oder Beschäftigten der Volkshochschule Büsum e.V.
Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften,
Missbrauch der Veranstaltung für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art,
Beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung.
Statt einer Kündigung kann der Veranstalter den Teilnehmer auch von einer Veranstaltungseinheit ausschließen.
Der Vergütungsanspruch des Veranstalters wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.
Kündigung und Widerruf durch den Vertragspartner
Weist die Veranstaltung einen Mangel auf, der geeignet ist, das Ziel der Veranstaltung nachhaltig zu beeinträchtigen, hat der Vertragspartner die Volkshochschule Büsum e.V. auf den Mangel hinzuweisen und ihm innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beseitigen. Geschieht dies nicht, kann der Vertragspartner nach Ablauf der Frist den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
Der Vertragspartner kann den Vertrag kündigen, wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisatorischer Änderungen unzumutbar ist. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zur gesamten Veranstaltung geschuldet. Dies gilt nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für den Vertragspartner unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für den Teilnehmer wertlos ist.
Sie können 3 Werktage vor Kursbeginn von ihrer Kursanmeldung zurücktreten, wenn kein eingeschränktes Rücktrittsrecht angegeben ist. Andernfalls kann die volle Kursgebühr eingefordert werden. Maßgebend für die Frist ist der Eingang bei der VHS-Geschäftsstelle. Das Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Abmeldung. Dozenten sind zur Entgegennahme von Rücktrittsmeldungen etc. nicht berechtigt, sondern nur die VHS-Geschäftsstelle!
Für alle Veranstaltungen mit der Kennzeichnung „Eingeschränktes Rücktrittsrecht“ ist ein Rücktritt ohne Zahlungsverpflichtung nur möglich, wenn Sie sich bei der VHS-Geschäftsstelle abgemeldet haben:
bei Wochenendveranstaltungen 7 Werktage vor Beginn.
bei Bildungsurlaubsveranstaltungen 10 Werktage vor Beginn.
Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht bleibt unberührt.
Macht der Vertragspartner von einem ihm zustehenden gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch, so hat sie bereits erhaltene Unterrichtsmaterialien zurückzugeben.
Sofern nicht anders beim jeweiligen Kurs angegeben: Ein Rücktritt bei Wochenend-Kursen ist bis 7 Tage vor Kursbeginn kostenfrei möglich. Ab dem Zeitpunkt fallen 20% der Kursgebühr an. Bei einer Absage am Tag der Veranstaltung fallen 30% der Kursgebühr an.
Schadenersatzansprüche
Schadenersatzansprüche gegen die Volkshochschule Büsum e.V. sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Dieser Ausschluss gilt dann nicht, wenn die Volkshochschule Büsum e.V. Pflichten schuldhaft verletzt, die das Wesen des Vertrages ausmachen, ferner nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Teilnehmers.
Schlussbestimmungen
Das Recht, gegen Ansprüche der Volkshochschule Büsum e.V. aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch gerichtlich festgestellt oder von der Volkshochschule Büsum e.V. anerkannt worden ist.
Ansprüche gegen die Volkshochschule Büsum e.V. sind nicht abtretbar.
Angaben zu Alter, Geschlecht und Staatszugehörigkeit dienen ausschließlich statistischen Zwecken. Der Volkshochschule Büsum e.V. ist die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu eigenen innerbetrieblichen Zwecken gestattet. Vertragspartner und Teilnehmer können dem jederzeit widersprechen.
Geschäftsstelle VHS Büsum e.V., Postanschrift: Auf der Greth 8, 25761 Warwerort/Büsum.